Mit dem „AdWords“-System hat Google für Webseitenbetreiber eine
Möglichkeit geschaffen, mit geringem Aufwand zielgruppengenaue Werbung
auf den eigenen Seiten zu schalten. Mit der zunehmenden Nutzung dieses
Angebots treten jedoch auch verstärkt rechtliche Probleme auf. Was
geschieht beispielsweise, wenn ein Anzeigenkunde markenrechtlich
geschützte Begriffe eines Dritten verwendet, um über Google-Werbung
Nutzer für die eigenen Angebote zu gewinnen? Kann Google hierfür
rechtlich verantwortlich gemacht werden oder liegt die Verantwortung
stets bei dem jeweiligen Anbieter der Anzeige? |
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Im Falle einer falschen Preisauszeichnung auf einer Website hat der
Kunde auch dann einen Anspruch auf Lieferung der Ware, wenn der
angegebene Preis weit unter dem üblichen Marktpreis liegt. Dies hat das
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Az.: 822 C 208/03) in einem aktuellen
Urteil entschieden. |
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Verkäufer bei Online-Auktionen versuchen immer öfter, sich durch
rechtliche Erklärungen auf den jeweiligen Angebotsseiten oder durch
Verweise auf allgemeine Geschäftsbedingungen abzusichern. Es stellt
sich die Frage, wie genau diese Erklärungen und Verweise auf den Seiten
gestaltet sein müssen, um auch wirksam in den jeweiligen Vertrag
einbezogen zu werden. |
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