Mit dem „AdWords“-System hat Google für Webseitenbetreiber eine
Möglichkeit geschaffen, mit geringem Aufwand zielgruppengenaue Werbung
auf den eigenen Seiten zu schalten. Mit der zunehmenden Nutzung dieses
Angebots treten jedoch auch verstärkt rechtliche Probleme auf. Was
geschieht beispielsweise, wenn ein Anzeigenkunde markenrechtlich
geschützte Begriffe eines Dritten verwendet, um über Google-Werbung
Nutzer für die eigenen Angebote zu gewinnen? Kann Google hierfür
rechtlich verantwortlich gemacht werden oder liegt die Verantwortung
stets bei dem jeweiligen Anbieter der Anzeige? |