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Seit in Kraft treten des neuen Schuldrechts im Jahr 2002 stellt sich
für immer mehr Verkäufer im Internet die Frage, wie eine mögliche
Haftung für die verkauften Waren minimiert werden kann. Der Gesetzgeber
hat vorgesehen, dass immer dann, wenn ein Unternehmer mit einem
Verbraucher einen Kaufvertrag über bewegliche Sachen schließt (so
genannter Verbrauchsgüterkauf), die Gewährleistung nicht vollständig
ausgeschlossen werden kann. |